Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2015
Termine
16.01.2015
Termine
01.12.2014
Sonstiges
16.09.2014
Eröffnungen
16.09.2014
Termine
31.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.12.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
21.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006